Gestiegener hypothekarischer Referenzzinssatz hat Auswirkungen auf die Inflation in der Schweiz
Erstmals seit 15 Jahren steigt der hypothekarische Referenzzinssatz. Betroffen von der Erhöhung sind an erster Stelle Mieterinnen und Mieter.
28. Juni 2023

Mieterinnen und Mieter müssen im schlechtesten Fall mit Erhöhungen der Mieten von bis zu 10 Prozent rechnen. (Bild: Adobe Stock)
Seit September 2008 gilt für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Erstmals seit seiner Einführung steigt der Referenzzinssatz, und zwar um 25 Basispunkte auf 1,5 von zuvor 1,25 Prozent.
Dies ermöglicht Immobilienbesitzenden die Mieten in bereits bestehenden Verträgen um 3 Prozent zu erhöhen. Es dürfen jedoch nur Mietverträge, die auf dem aktuellen Referenzzinssatz von
1,25 Prozent beruhen, angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass der Referenzzinssatz weiter steigen wird, wahrscheinlich im Dezember auf 1,75 Prozent.

Referenzzinssatz (in Prozent): Der Referenzzinssatz für Mieten ist erstmals seit seiner Einführung 2008 um 0,25 Prozentpunkte gestiegen. (Quelle: Bloomberg, HBL/Grafik: HBL Asset Management)
Zusammen mit der im Juni bekannt gegebenen Erhöhung sind potenzielle Mietzinserhöhungen von bis zu 6 Prozent möglich. Zudem haben Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit, die aufgelaufene Teuerung geltend zu machen. Unter dem Strich sind Erhöhungen der Mieten von bis zu 10 Prozent möglich.
Diese Entwicklung signalisiert, dass die Inflation hoch bleiben dürfte. Auch der jüngste Zinsentscheid der Schweizerischen Nationalbank trägt seinen Teil dazu bei.
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